Formalitäten


Für Klientel

  • Ergotherapie wird von der Grundversicherung der Krankenkasse oder von der Unfallversicherung übernommen, falls sie ärztlich verordnet ist.
  • Die Übernahme der Kosten wird erst durch eine Kostengutsprache gewährleistet
  • Die Verordnung muss spätestens beim ersten Termin vorhanden sein
  • Gerne kann ich mit meinem Fachwissen auch Selbstzahlende begleiten. Kontaktieren sie mich bei Interesse für weitere Details.
  • Absage von Therapieterminen bitte bis 24 Stunden vorher. Ansonsten werden Ihnen diese privat in Rechnung gestellt.

 Für Zuweisende

  • Die ergotherapeutische Behandlung wird von der Grundversicherung oder der Unfallversicherung übernommen. Dafür ist eine Verordnung für Ergotherapie notwendig.
  • Bitte ergänzen Sie die Verordnung mit einer Diagnose oder einem Behandlungsgrund.
  • Zwingend: Behandlungsort „zu Hause“ ankreuzen
  • Ich lege viel Wert auf gute Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen. Kontaktieren Sie mich gerne bei Fragen.
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