Formalitäten
Für Klientel
- Ergotherapie wird von der Grundversicherung der Krankenkasse oder von der Unfallversicherung übernommen, falls sie ärztlich verordnet ist.
- Die Übernahme der Kosten wird erst durch eine Kostengutsprache gewährleistet
- Die Verordnung muss spätestens beim ersten Termin vorhanden sein
- Gerne kann ich mit meinem Fachwissen auch Selbstzahlende begleiten. Kontaktieren sie mich bei Interesse für weitere Details.
- Absage von Therapieterminen bitte bis 24 Stunden vorher. Ansonsten werden Ihnen diese privat in Rechnung gestellt.
Für Zuweisende
- Die ergotherapeutische Behandlung wird von der Grundversicherung oder der Unfallversicherung übernommen. Dafür ist eine Verordnung für Ergotherapie notwendig.
- Bitte ergänzen Sie die Verordnung mit einer Diagnose oder einem Behandlungsgrund.
- Zwingend: Behandlungsort „zu Hause“ ankreuzen
- Ich lege viel Wert auf gute Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen. Kontaktieren Sie mich gerne bei Fragen.